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   VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673   

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https://dejure.org/2018,30474
VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673 (https://dejure.org/2018,30474)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673 (https://dejure.org/2018,30474)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - AN 2 K 17.01673 (https://dejure.org/2018,30474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GSO § 57; BayVwVfG Art. 46
    Ausschluss von der Abiturprüfung wegen schweren Unterschleifs

  • rewis.io

    Ausschluss von der Abiturprüfung wegen schweren Unterschleifs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673
    Die Schule kann einen Unterschleif jedoch nach den Regeln des Anscheinsbeweises nachweisen, wenn die nachzuweisende Tatsache auf einem typischen Sachverhalt beruht, der aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens zu dem Schluss berechtigt, dass die Tatsache vorliegt und keine tatsächlichen Umstände gegeben sind, die ein atypisches Geschehen im Einzelfall ernsthaft möglich erscheinen lassen (BVerwG, B.v. 23.1.2018 - 6 B 67/17 - juris Rn. 6 f.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 237).

    Dabei liegt es in der Mitwirkungspflicht des Prüflings, ein solches atypisches Geschehen darzulegen (BVerwG, B.v. 23.1.2018 - 6 B 67/17 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 19.08.2004 - 7 CE 04.2058

    Anspruch auf vorläufige Aushändigung eines Zeugnisses der Allgemeinen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673
    Die Schwere eines Unterschleifs richtet sich nach dem Grad der Verletzung des Wettbewerbs und der Chancengleichheit zwischen den Prüflingen (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 7 CE 07.1886 - juris Rn. 14; B.v. 19.8.2004 - 7 CE 04.2058 - juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2015 - 9 S 516/14

    Anerkennung einer privaten kaufmännischen Berufsschule als Ersatzschule;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673
    Vor dem Hintergrund dieser Regelung scheint es denkbar, den Prüfungsausschuss einer anerkannten Privatschule als unselbständigen Ausschuss des Oberschulamtes anzusehen und dementsprechend den staatlichen Rechtsträger als richtigen Beklagten anzusehen (vgl. VGH BW, U.v. 26.3.2015 - 9 S 516/14 - juris Rn. 69; U.v. 31.1.1989 - 9 S 961/88 - juris; VG Freiburg, U.v. 29.1.2014 - 2 K 1132/13 - juris Rn. 24 f.).
  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13

    Abiturprüfung an der Waldorfschule; Passivlegitimation; Ausschluss des

    Auszug aus VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673
    Vor dem Hintergrund dieser Regelung scheint es denkbar, den Prüfungsausschuss einer anerkannten Privatschule als unselbständigen Ausschuss des Oberschulamtes anzusehen und dementsprechend den staatlichen Rechtsträger als richtigen Beklagten anzusehen (vgl. VGH BW, U.v. 26.3.2015 - 9 S 516/14 - juris Rn. 69; U.v. 31.1.1989 - 9 S 961/88 - juris; VG Freiburg, U.v. 29.1.2014 - 2 K 1132/13 - juris Rn. 24 f.).
  • VGH Bayern, 11.03.2008 - 7 ZB 07.612

    Täuschung bei Prüfung; Mitführen von "Spickzetteln" in einem Federmäppchen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673
    Bereits der bloße Besitz eines unerlaubten Hilfsmittels während der Prüfung stellt einen Unterschleif dar (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2008 - 7 ZB 07.612 - juris Rn. 10; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 229).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 961/88

    Abiturprüfung an einem staatlich anerkannten privaten Gymnasium

    Auszug aus VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673
    Vor dem Hintergrund dieser Regelung scheint es denkbar, den Prüfungsausschuss einer anerkannten Privatschule als unselbständigen Ausschuss des Oberschulamtes anzusehen und dementsprechend den staatlichen Rechtsträger als richtigen Beklagten anzusehen (vgl. VGH BW, U.v. 26.3.2015 - 9 S 516/14 - juris Rn. 69; U.v. 31.1.1989 - 9 S 961/88 - juris; VG Freiburg, U.v. 29.1.2014 - 2 K 1132/13 - juris Rn. 24 f.).
  • VGH Bayern, 30.08.2007 - 7 CE 07.1886
    Auszug aus VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673
    Die Schwere eines Unterschleifs richtet sich nach dem Grad der Verletzung des Wettbewerbs und der Chancengleichheit zwischen den Prüflingen (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 7 CE 07.1886 - juris Rn. 14; B.v. 19.8.2004 - 7 CE 04.2058 - juris Rn. 24).
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